FÜR VERKÄUFER: AGB
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen DR. WENGER IMMOBILIEN (im Folgenden als Makler bezeichnet) und den Auftraggebern, die sich mit dem Ziel eines Objektverkaufs an den Makler wenden (im Folgenden einfach als „Auftraggeber“ bezeichnet).
Der Makler verpflichtet sich, die übertragenen Aufträge sorgfältig, fachgerecht und nachhaltig zu bearbeiten.
Der Auftraggeber informiert den Makler über seine Anforderungen und teilt sofort mit, falls der Makler nicht weiter für ihn tätig werden braucht.
Der Makler erhält für den Nachweis oder die Vermittlung von Vertragsabschlußmöglichkeiten im Erfolgsfall die vertraglich vereinbarte Provision.
Die Provision errechnet sich aus dem vereinbarten Provisionssatz multipliziert mit der Summe von Kaufpreis und der vom Objekterwerber übernommenen Nebenleistungen (wie Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse von Einrichtungen).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages in Kenntnis zu setzen und dabei das Datum des Hauptvertrags, die tatsächliche Höhe des Kaufpreises und die vom Objekterwerber übernommenen Nebenleistungen (wie Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse von Einrichtungen) mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler auf erstes Auffordern (innerhalb von zehn Tagen nach Aufforderung) eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags verdient und sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlung der Provision binnen zehn Tagen nach Abschluss des Hauptvertrags gewährt der Makler ein Skonto von 3%. Bei verspäteter Zahlung der Provision (ab 30 Tage nach Abschluss des Hauptvertrags) sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen.
Sollte dem Auftraggeber eine Abschlussmöglichkeit bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Informationen und in jedem Fall vor dem ersten Besichtigungstermin schriftlich anzuzeigen und dabei die Quelle seiner Vorkenntnis zu benennen. Teilt der Auftraggeber seine Vorkenntnis nicht oder nicht rechtzeitig mit, kann er sich auf eine Vorkenntnis nicht mehr berufen und haftet gegenüber dem Makler für den daraus entstehenden Schaden.
Sämtliche dem Auftraggeber vom Makler mitgeteilten Informationen sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, diese Informationen ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben.
Etwaige Schadenersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt drei Jahre.
Dem Makler ist es gestattet, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.